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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Angrabeit GmbH&Co. KG

Allgemeine Bestimmungen

1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Angarbeit GmbH & Co. KG an ihre Auftraggeber. Abweichungen von den AGB gelten nur, wenn sie von der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG schriftlich anerkannt werden.

2. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen, die von einem Auftraggeber einem Auftrag zugrunde gelegt werden, werden hiermit widersprochen. Sie erlangen Wirksamkeit nur, wenn sie von der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG schriftlich anerkannt werden.

3. Die AGB der Angrabeit GmbH & Co. KG sind Grundlage auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Angrabeit GmbH & Co.l KG und den Auftraggebern, insbesondere auch dann, wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

Auftragsannahme

1. Sämtliche Bestellungen und Aufträge, die der Angrabeit GmbH & Co. KG vom Auftraggeber unmittelbar oder durch Außendienstmitarbeiter erteilt werden, sind für die Angrabeit GmbH & Co. KG erst dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG sind frei bleibend. Der Auftraggeber ist, soweit er nicht eine andere Bedingungsfrist festlegt, an seinen Auftrag mindestens 8 Werktage gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag durch die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG schriftlich bestätigt wurde. Weicht die Bestätigung von dem Auftrag ab, so ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens maßgeblich, sofern nicht der Auftraggeber die Abweichung unverzüglich rügt.

3. Die in Preislisten, Prospekten, Kostenvoranschlägen und sonstigen dem Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen enthaltenen Abbildungen und Angaben, insbesondere Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstige technische Daten in Bezug genommene DIN-, VDE- oder sonstige betriebliche oder überbetriebliche Normen und Muster kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen schriftlichen Verbindlichkeitserklärung eine Eigenschaftszusicherung der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG dar. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.

Preis- und Zahlungsbedingungen

1. Maßgebend sind unsere am Liefertag geltenden Preise zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Nebenaufwendungen, insbesondere Verpackung, 2

Fracht, Porto, Versicherungs- und Zustellungsgebühren, Montage etc. werden gesondert berechnet.

2. Festpreise bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3. Rechnungen sind innerhalb der auf der Auftragesbestätigung/Rechnung genannten Fristen zu zahlen. Ein Einzelfällen (z.B. bei Neukunden oder Zahlungsverzug liefern wir Nachnahme oder Vorkasse. In solchen Fällen informieren wir Sie vorab. Eine Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn Angrabeit GmbH & Co. KG über den Betrag verfügen kann.

4. Rechnungen sind in der Reihenfolge der Rechnungsstellung kostenfrei in bar, durch Überweisung oder durch Scheck zu zahlen. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Lieferung/Rechnungsstellung ist der Rechnungsbetrag unabhängig von der Frage des Verzuges zu verzinsen.

5. Zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder zu einer Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn diese von der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu erlangen.

6. Die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor für die Fälle, dass die Auslieferung der bestellten Ware mehr als 6 Wochen nach Auftragsbestätigung erfolgt oder im Rahmen von dauernden Geschäftsbeziehungen entsprechend der Länge den Preis entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Material-Preissteigerungen, Erhöhung öffentlicher Lasten oder Ähnliches zu erhöhen. Auf schriftliches Verlangen des Auftraggebers weist Angrabeit GmbH & Co. KG die Kostensteigerung nach.

Zahlungsverzug und Lieferung

1. Der Auftraggeber kommt mit der ersten Mahnung in Verzug. In diesem Fall ist die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG berechtigt, Zinsen in der Höhe der von ihr selbst aufzuwendenden Kreditkosten mindestens aber 5 % über dem jeweiligen Basiszins pro Jahr zu berechnen. Für jede Mahnung werden 10,00 Euro berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

2. Im Falle eines Verzuges ist die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG zur Sicherung ihrer Forderung berechtigt, Lieferungen und Leistungen bis zur endgültigen Bezahlung zurückzubehalten oder wenn Lieferung bereits erfolgte, die Waren wieder zu sich zu nehmen. Nach Setzung einer Nachfrist ist die Angrabeit GmbH & Co. KG überdies berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 3

Lieferzeit

1. Liefertermine- oder fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Die Einhaltung von Lieferfristen und Lieferterminen setzt der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen und Einzelheiten bzw. Abklärung aller technischen Fragen, insbesondere im Falle einer Vorauszahlung, die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen, dies gilt nicht, wenn die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG die Verzögerung zu verantworten hat.

2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und von Umständen, die die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG nicht zu vertreten hat – hierzu gehören auch nach Vertragsabschluss bekannt gewordene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnung etc. auch wenn sie bei Lieferanten der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG auch im Falle vereinbarter Fristen und Termine nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Bei Versendung von Waren gilt der Tag der Versandaufgabe als Liefertag, ansonsten der Tag, an dem der Auftraggeber die Mitteilung von der Versand- bzw. Abholbereitschaft erhält. Teilelieferungen und Teileleistungen sind zulässig und können gesondert abgerechnet werden.

Gefahrenübergang

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht – auch bei Teillieferungen – mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung und der Versendung bestimmter Personen oder Anstalt auf den Auftraggeber über. Die Verpackung erfolgt mit üblicher Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem Ermessen der Angrabeit GmbH & Co. KG. Auf schriftlichen Wunsch und Kosten des Auftraggebers wird die Sendung der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG gegen Burch-, Transport- und Feuerschäden versichert.

2. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

3. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, die teilweise Erfüllung des Vertrages hat für den Auftraggeber kein Interesse. Dies ist jedoch durch den Auftraggeber schon bei Auftragserteilung bekanntzugeben. Jede Teillieferung gilt als selbständiges Geschäft.

4. Ausgelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, entgegenzunehmen. 4

Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG bis der Auftraggeber die gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäftsbeziehung getilgt hat.

2. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das Miteigentum der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG durch Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum des Auftraggebers an der einheitlichen Sache in der Höhe des Rechnungswertes wertanteilmäßig auf die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG übergeht. Der Auftraggeber verwahrt das Eigentum oder Miteigentum der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG unentgeltlich.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Eigentum / Miteigentum der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Verderb, Minderung oder Verlust zu bewahren, auch gegenüber seinen Kunden.

4. Der Auftraggeber ist berechtig, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang und mit allen Nebenrechten an die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG ab.

5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Besteller.

6. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Firma Angrabeit Gmb & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Auftraggebers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. Das Recht der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Das gleiche gilt bei sonstigem vertragswidrigen Verhalten des Auftraggebers.

7. Soweit der Wert aller Sicherheitsrechte, die der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG auf Wunsch des Auftraggebers einen entsprechenden Teil der Sicherung freigeben. Der Angrabeit GmbH & Co. KG steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

Gewährleistung

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die angelieferten Waren unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel, insbesondere auch auf offensichtliche Fehlermengen oder Beschädigungen zu untersuchen und diese unverzüglich spätestens binnen 8 Tagen und zwar vor Be- bzw. bei Verarbeitung oder Verbindung der Ware der Angrabeit GmbH & Co. KG gegenüber schriftlich und spezifiziert anzuzeigen, andernfalls ist Geltendmachung der Gewährsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. 5

2. Vor jeder Weiterverwendung ist die Ware hinsichtlich ihrer Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit gemäß Herstellerangaben zu überprüfen. Sämtliche Abweichungen von der Sollbeschaffenheit der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung, schriftlich gegenüber der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG anzuzeigen. Später eingehende Reklamationen – gleich ob wegen offener oder verdeckter Mängel – können nicht akzeptiert werden. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für die Mängel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

3. Ist die Ware mangelhaft, behält sich die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG vor, den Mangel nach Wahl zunächst durch Nachlieferung oder Nachbesserung (Nacherfüllung) zu beheben. Im Falle der Nacherfüllung ist Angrabeit GmbH & Co. KG verpflichtet, alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport,- Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Bestimmungsort verbracht wurde. Sollte die Mangelbeseitigung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sein, ist die Angrabeit GmbH & Co. KG berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

4. Ist die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung unmöglich oder ist die hierfür vom Auftraggeber der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG gesetzte Nachfrist abgelaufen, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Herabsetzung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Das gleiche Recht besteht im Falle der Abtretung der Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten, wenn dieser dem Auftraggeber gegenüber die Gewährleistung schriftlich abgelehnt hat.

5. Wählt der Auftraggeber wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Verjährungsfrist für die Ansprüche, die auf mangelhafte Ware beruhen, beträgt 12 Monate ab Lieferung der Ware.

6. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch Angrabeit GmbH & Co. KG nicht.

7. Eine über diesen Abschnitt hinausgehende Gewährleistung weitergehender Schadensersatzansprüche, insbesondere für Mangelfolgeerscheinungen oder für entgangenen Gewinn , die auf einem Mangel an der Ware zurückzuführen sind, außer in den Fällen des Abschnitts über den Verzug, können nicht geltend gemacht werden.

8. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Auftraggeber wegen einer garantierten Beschaffenheit gem. § 443 BGB Ansprüche geltend macht bzw. wenn Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz berührt sind.

9. Soweit gemäß der vorliegenden Ziffer diese AGB die Haftung der Angrabeit GmbH & Co. KG auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verzuges, Verschulden bei Vertragsabschluss, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung. Soweit die Haftung der Angrabeit 6

GmbH & Co. KG ausgeschlossen und beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung der Angestellten oder Führungsgehilfen. Die Haftung ist der Höhe nach auf typischen den typischen vorhersehbaren Schaden unter Ausschluss des entgangenen Gewinns beschränkt. Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche gemäß § 1,4 Produkthaftungsgesetz, wegen anfänglichen Unvermögen oder bei zu vertretener Unmöglichkeit, wenn die Angrabeit GmbH & Co. KG nicht die Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und eine Gegenleistung erstatten.

10. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung, wenn der Liefergegenstand im Einschichtbetrieb eingesetzt wird, bei Einsatz im Mehrschichtbetrieb beträgt die Gewährleistung 6 Monate ab Lieferung.

Projektierungen und Montagen

1. Werden durch die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG und / oder Montagen ausgeführt, so besteht eine Haftung der Angrabeit GmbH & Co. KG nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.

2. Werden neben Lieferungen auch Skizzen, Entwürfe oder Planzeichnungen durch die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG gefertigt, so stellen diese nur dann eine zugesicherte Eigenschaft die Liefergegenstandes dar, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Projektierungen und anderen Unterlagen, die dem Auftraggeber überlassen werden, behält sich die Firma Angrabeit GmbH & Co. KG Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen nicht für andere als die von der Firma Angrabeit GmbH & Co. KG angegebenen Zwecke verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Angrabeit GmbH & Co. KG. Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks sowie für deliktsrechtliche Ansprüche, Streitverkündungen und Urkundenprozesse. Angrabeit GmbH & Co. KG ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

2. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen wirksam. Die Unwirksamkeit ist durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Regelungslücken. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Angrabeit GmbH & Co. KG und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Vertrage über den internationalen Wareneinkauf (UN-Kaufrecht/CISG)